E-Mopeds und E-Roller – neue Versicherungspflicht ab 1. Oktober 2026

Ab 1. Oktober 2026 gelten bestimmte elektrisch betriebene Fahrzeuge rechtlich als Kraftfahrzeuge und benötigen daher eine eigene KFZ-Haftpflichtversicherung.

Welche Fahrzeuge können betroffen sein?

Betroffen können unter anderem sein:

  • E-Mopeds und E-Roller ohne Pedale
  • bestimmte E-Bikes mit Gasgriff, die auch ohne Treten angetrieben werden können
  • E-Scooter mit fest verbautem Sitz
  • S-Pedelecs mit Motorunterstützung bis 45 km/h

Für diese Fahrzeuge reicht eine eventuell bestehende Privat- oder Betriebshaftpflichtversicherung künftig nicht mehr aus.

Welche Fahrzeuge bleiben ausgenommen?

Klassische E-Bikes bleiben laut der vorliegenden Information weiterhin von dieser KFZ-Versicherungspflicht ausgenommen, wenn der Motor nur während des Tretens unterstützt und die vorgesehenen Leistungs- und Geschwindigkeitsgrenzen eingehalten werden.

Auch bestimmte E-Scooter ohne Sitz bleiben weiterhin ausgenommen.

Was gilt zusätzlich zur KFZ-Haftpflicht?

Für betroffene E-Mopeds sind neben der KFZ-Haftpflicht unter anderem auch Zulassung und Kennzeichen erforderlich.

Zusätzlich gelten unter anderem:

  • Helmpflicht
  • Führerschein mindestens Klasse AM
  • Fahren auf der Fahrbahn
  • Radwege sind nicht vorgesehen

Sie sind unsicher, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist?

Gerade bei E-Mopeds, E-Rollern und ähnlichen Fahrzeugen ist die technische Einstufung entscheidend.

Gerne prüfe ich gemeinsam mit Ihnen, ob für Ihr Fahrzeug eine KFZ-Haftpflichtversicherung erforderlich ist und unterstütze Sie bei der passenden Absicherung.

Gerne berate ich Sie persönlich und unverbindlich.

Hinweis: Rechtliche und technische Details können sich ändern. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben und die konkrete technische Einstufung des Fahrzeuges.