E-Mopeds und E-Roller – neue Versicherungspflicht ab 1. Oktober 2026
Ab 1. Oktober 2026 gelten bestimmte elektrisch betriebene Fahrzeuge rechtlich als Kraftfahrzeuge und benötigen daher eine eigene KFZ-Haftpflichtversicherung.
Welche Fahrzeuge können betroffen sein?
Betroffen können unter anderem sein:
- E-Mopeds und E-Roller ohne Pedale
- bestimmte E-Bikes mit Gasgriff, die auch ohne Treten angetrieben werden können
- E-Scooter mit fest verbautem Sitz
- S-Pedelecs mit Motorunterstützung bis 45 km/h
Für diese Fahrzeuge reicht eine eventuell bestehende Privat- oder Betriebshaftpflichtversicherung künftig nicht mehr aus.
Welche Fahrzeuge bleiben ausgenommen?
Klassische E-Bikes bleiben laut der vorliegenden Information weiterhin von dieser KFZ-Versicherungspflicht ausgenommen, wenn der Motor nur während des Tretens unterstützt und die vorgesehenen Leistungs- und Geschwindigkeitsgrenzen eingehalten werden.
Auch bestimmte E-Scooter ohne Sitz bleiben weiterhin ausgenommen.
Was gilt zusätzlich zur KFZ-Haftpflicht?
Für betroffene E-Mopeds sind neben der KFZ-Haftpflicht unter anderem auch Zulassung und Kennzeichen erforderlich.
Zusätzlich gelten unter anderem:
- Helmpflicht
- Führerschein mindestens Klasse AM
- Fahren auf der Fahrbahn
- Radwege sind nicht vorgesehen
Sie sind unsicher, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist?
Gerade bei E-Mopeds, E-Rollern und ähnlichen Fahrzeugen ist die technische Einstufung entscheidend.
Gerne prüfe ich gemeinsam mit Ihnen, ob für Ihr Fahrzeug eine KFZ-Haftpflichtversicherung erforderlich ist und unterstütze Sie bei der passenden Absicherung.
Gerne berate ich Sie persönlich und unverbindlich.
Hinweis: Rechtliche und technische Details können sich ändern. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben und die konkrete technische Einstufung des Fahrzeuges.
